Hort Infos
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aktualisiert am 30.11.2011 11:38 |
Hortordnung
Die Hortordnung ist ein Vertrag, abgeschlossen zwischen dem Träger der Horteinrichtung vertreten durch die Hortleitung und dem Obsorgeberechtigten des Kindes.
1. Öffnungszeiten
2. Aufnahme
3. Abmeldung
4. Kosten
5. Verrechnung
6. Pflichten der Eltern
7. Lernstunde
8. Ausschließungsgründe
9. Allgemeines
1. Öffnungszeiten
Schultage:
Montag bis Freitag von 06.30 Uhr – 17.00 Uhr
Ferienzeiten:
In den Weihnachts-, Semester- und Osterferien ist bei Bedarf Hortbetrieb.
In den Sommerferien wird für die 1.-3. und für die letzte Ferienwoche ein Sommerhort angeboten.
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 06.30 Uhr – 16.00 Uhr
Schulautonome Tage:
An den schulautonomen Tagen der Mary Ward Privatvolksschule, St. Pölten der Vereinigung von Ordensschulen Österreichs ist bei Bedarf Hortbetrieb.
2. Aufnahme
- Den Privathort der Vereinigung von Ordensschulen Österreichs dürfen nur Kinder der Mary Ward Privatvolksschule besuchen.
- Die Aufnahme ist jederzeit, sofern ein freier Hortplatz zur Verfügung steht, und nach einem persönlichen Gespräch mit der Hortleitung möglich.
- Für die Aufnahme wird ein vollständig ausgefülltes Evidenzblatt benötigt. Weitere Formulare werden nach der Aufnahme ausgegeben.
3. Abmeldung
Eine Abmeldung vom Hortbesuch muss der Hortleitung bis spätestens 20. des Vormonats schriftlich bekannt gegeben werden.
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4. Kosten
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Betreuung bis 12.30 Uhr: monatlich:
Ohne Mittagessen
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1 Tage/Woche: 025 €
2 Tage/Woche: 032 €
3 Tage/Woche: 035 €
4 Tage/Woche: 042 €
5 Tage/Woche: 050 € |
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Betreuung bis 12.30 Uhr: monatlich:
Mittagessen includiert |
1 Tage/Woche: 036 €
2 Tage/Woche: 055 €
3 Tage/Woche: 070 €
4 Tage/Woche: 090 €
5 Tage/Woche: 108 € |
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Betreuung bis 13.30 Uhr: monatlich:
Ohne Mittagessen
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1 Tage/Woche: 028 €
2 Tage/Woche: 042 €
3 Tage/Woche: 056 €
4 Tage/Woche: 065 €
5 Tage/Woche: 075 € |
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Betreuung bis 13.30 Uhr: monatlich:
Mittagessen includiert |
1 Tage/Woche: 039 €
2 Tage/Woche: 066 €
3 Tage/Woche: 092 €
4 Tage/Woche: 114 €
5 Tage/Woche: 135 € |
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Betreuung bis 15.00 Uhr: monatlich:
Mittagessen includiert |
1 Tage/Woche: 066 €
2 Tage/Woche: 092 €
3 Tage/Woche: 115 €
4 Tage/Woche: 138 €
5 Tage/Woche: 156 € |
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Betreuung bis 16.00 Uhr: monatlich:
Mittagessen und Nachmittagsjause includiert
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1 Tage/Woche: 069 €
2 Tage/Woche: 102 €
3 Tage/Woche: 135 €
4 Tage/Woche: 161 €
5 Tage/Woche: 180 € |
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Betreuung bis 17.00 Uhr: monatlich:
Mittagessen und Nachmittagsjause includiert |
1 Tage/Woche: 073 €
2 Tage/Woche: 112 €
3 Tage/Woche: 153 €
4 Tage/Woche: 183 €
5 Tage/Woche: 207 € |
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Frühhort von 6.30 - 7.30 Uhr: monatlich:
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1 Tage/Woche: 021 €
2 Tage/Woche: 023 €
3 Tage/Woche: 025 €
4 Tage/Woche: 028 €
5 Tage/Woche: 030 € |
5. Verrechnung
- Die Bezahlung erfolgt analog der Bezahlung des Schulgeldes und wird im Vorhinein (10xjährlich) eingehoben.
- Um- oder Abmeldungen für das neue Hortjahr (ab September) müssen bis spätestens 20. August bekannt gegeben werden. Ansonsten wird der letzte Hortbeitrag des vergangenen Hortjahres als Bemessungsgrundlage angenommen und eingehoben.
- Für Neuzugänge wird eine Einschreibegebühr von 20€ verrechnet.
- Die gewählte Kategorie hat für jeweils einen Monat Gültigkeit. Eine Änderung für den Folgemonat ist bis spätestens 20. des vorhergehenden Monats mitzuteilen. Ohne Meldung, wird automatisch der Betrag vom Vormonat eingehoben.
- Für Betreuung im Anschluss an die vereinbarte Abholzeit, wird im Nachhinein ein Betrag in der Höhe von 5€ pro angefangener Stunde eingehoben.
- Einmal jährlich, zu Beginn des Schuljahres, wird ein Materialbeitrag von 35€ mittels Erlagschein eingehoben. Eine Rückvergütung ist nicht möglich!
- Bei Krankheit ist der volle Hortbeitrag zu bezahlen.
- In den Weihnachts-, Semester- und Osterferien ist der Hortbeitrag zu bezahlen, ein Abzug für das Mittagessen wird berücksichtigt. In den Sommerferien wird kein Hortbeitrag verrechnet.
- Das Anmeldeformular für den Sommerhort wird zeitgerecht ausgegeben. Es beinhaltet die Kosten und organisatorische Hinweise.
- Für einen Betreuungsplatz, der auf Wunsch des Obsorgeberechtigten vorübergehend freigehalten wird, wird der niedrigste Hortbeitrag verrechnet.
- Eine Reduzierung des Hortbeitrages, aufgrund von „geblockten Freifächern“ in der Schule, kann nur in Absprache mit der Hortleitung erfolgen.
- Das Formular für die NÖ-Hortförderung ist bei der Hortleitung erhältlich.
6. Pflichten der Eltern
- Die Verständigung in Krankheitsfällen oder sonstiges Fernbleiben vom Hortbesuch muss bis spätestens Unterrichtsschluss desselben Tages erfolgen.
- Im Falle einer infektiösen Erkrankung bzw. beim Auftreten von Kopfläusen ist der Hort unverzüglich zu benachrichtigen. Gegebenenfalls ist das Kind solange vom Hortbesuch fernzuhalten, bis die Gefahr einer Ansteckung anderer den Hort besuchende Kinder und des Betreuungspersonals nicht mehr besteht. Gegebenenfalls ist eine ärztliche Bestätigung darüber vorzulegen, dass eine Ansteckungsgefahr nicht mehr besteht.
- Das alleinige Verlassen des Hortes ist an die schriftliche bzw. telefonische Erlaubnis des Obsorgeberechtigten gebunden. Ab diesem Zeitpunkt besteht von Seite des Hortes keine Aufsichtspflicht mehr.
- Jede Änderung wie z.B. Familienstand, Sorgerecht, Anschrift, Telefonnummer, abholungsberechtigte Personen, usw. ist unverzüglich der Hortleitung bekannt zu geben.
- Sollte das Kind an Asthma, Diabetes, Allergien oder ähnlichen Erkrankungen leiden, ist dies zum Wohle des Kindes beim Aufnahmegespräch bekannt zu geben. Neuerkrankungen dieser Art während des Hortjahres sind umgehend zu melden. Die Notwendigkeit einer regelmäßigen Medikamenteneinnahme ist der Hortleitung schriftlich (Formular im Hort erhältlich) mitzuteilen.
- Die Obsorgeberechtigten sind verpflichtet, die Hortinformationen zu lesen. Diese werden in regelmäßigen Abständen über E-Mail weitergegeben, können aber auch im Schaukasten und an der Korktafel nachgelesen werden.
7. Lernstunde
- Die Lernbetreuung umfasst die Betreuung während der Erledigung der Hausübung. Die Aufgabe besteht darin, methodisch richtige Lernhilfe zu geben und die Kinder zu größtmöglicher Selbstständigkeit bei der Bewältigung ihrer Hausübungen zu führen.
- Die Lernbetreuung ist keine Form der Nachhilfe. Inhalte aus dem Unterricht, die für die Erledigung der Hausaufgabe notwendig sind, können im Rahmen der Lernstunde noch einmal erklärt werden.
- Für die Vollständigkeit und Richtigkeit aller schulischen Arbeiten wird keine Verantwortung übernommen.
- Sowohl Lesehausübungen, als auch das Üben und Lernen für Ansagen, Tests, und Schularbeiten liegen im Zuständigkeitsbereich des Obsorgeberechtigten.
- Um die Lernzeit der Kinder so transparent wie möglich zu machen, werden schriftliche Aufgaben dokumentiert.
8. Ausschließungsgründe vom Hortbesuch
- unzumutbare Beeinträchtigung des Hortbetriebes durch das störende Verhalten des Kindes
- immerwährende Nichtbefolgung der Anweisungen des Betreuungspersonals
- fehlende Zusammenarbeit und mangelndes Vertrauen zwischen dem Obsorgeberechtigten und dem Hort
- ausstehendes Betreuungsentgelt, das trotz Setzung einer angemessenen Frist nicht entrichtet wird
- die Nichteinhaltung der Hortordnung
9. Allgemeines zum Hortbesuch
- Der Hort verpflichtet sich, bei Erkrankung oder Unfall des Kindes dessen Obsorgeberechtigten unverzüglich zu verständigen.
- Um die Selbstständigkeit des Kindes zu fördern wird vereinbart, dass es den Weg zwischen Schule und Hort nach der 2.Schulwoche eigenständig bewältigt.
- Um ein erweitertes Bildungsangebot zu ermöglichen gibt es im Hort aufgabenfreie Aktivitätentage. An diesen Tagen finden Ausflüge, Exkursionen, Wanderungen, Projektarbeiten statt. Die organisatorischen Hinweise, die zur Durchführung dieser Aktivitäten notwendig sind, werden rechtzeitig bekannt gegeben. Für Kinder, die an den Aktivitäten nicht teilnehmen, findet ein normaler Hortbetrieb statt.
- Der Hort übernimmt keine Verantwortung für Kleidung, Schmuck, mitgebrachte Spielsachen und Handys.
- Fundsachen werden im Hort aufbewahrt. In regelmäßigen Abständen werden sie einem karitativen Zweck zugeführt.
- Der Obsorgeberechtigte willigt ein, dass Abbildungen (insbesondere Fotos und Videos) aus dem Hortalltag, sowie Gruppenfotos, auf denen sein Kind zu sehen ist, im Jahresbericht, im Internet und in anderen Medien (Printmedien, TV) veröffentlicht werden dürfen
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